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Die Stärke unserer Ergänzenden Bildung ist ihre Flexibilität!
Das GIBZ bietet im Auftrag der sechs Zentralschweizer Kantone (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG) die Ergänzende Bildung an. Es ist die Chance, auf dem Validierungsweg mit dem Anrechnen von Kompetenzen innert zwei Jahren das eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachfrau/Fachmann Gesundheit zu erlangen.
Wie ein Massanzug wird die Ausbildung auf die Bedürfnisse der interessierten Lernenden angepasst. So kann es sein, dass Lernende mit vielen Kompetenzen die Ergänzende Bildung bereits nach einem halben Jahr abschliessen und mit einem Fähigkeitszeugnis ausgezeichnet werden.
Anforderungen, um das eidg. Fähigkeitszeugnis zu erlangen
Vor der Ergänzenden Bildung |
insgesamt drei Jahre Berufserfahrung zu 100 %* Deutschkenntnisse mind. Sprachniveau B1 |
Während |
mindestens 60 %* Anstellung (mehrheitlich im Tagdienst) |
Vor dem Abschluss des Qualifikationsverfahrens |
insgesamt 5 Jahre Berufserfahrung (Vollzeit)* im Arbeitsbereich «Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ» (davon zwei Jahre Vollzeit auch in anderem Arbeitsbereich möglich) |
* Teilzeitarbeit und die Ausbildungszeit während der Ergänzenden Bildung werden anteilsmässig angerechnet.
Schritt für Schritt zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit EFZ | |
Januar | Obligatorische Informationsveranstaltung → Anmeldung Sie besuchen die obligatorische Informationsveranstaltung. |
Februar | Dossierseminar-Tag. → Anmeldung Sie absolvieren den Dossierseminar-Tag. |
März | Kompetenz-Dossier einreichen Sie reichen Ihr Kompetenz-Dossier zur Vollständigkeitsprüfung ans GIBZ ein. |
April / Mai | Prüfung Kompetenz-Dossier und Expertengespräch Wir prüfen das Kompetenz-Dossier und laden Sie im Rahmen des Validierungsverfahrens zum Expertengespräch in Luzern ein. |
Juni |
Lernleistungsbestätigung mit Angabe der zu absolvierenden Module |
Ende Juni |
Allgemeinbildung für Erwachsene (ABUE) → Angebot |
Juni | Anmeldung Ergänzende Bildung (FAGEEB) → Anmeldung Ergänzende Bildung |
letzte Woche vor den Sommerferien |
Individueller Stundenplan |
letzter Freitag der Sommerferien |
Obligatorischen Einführungsanlass für alle Lernenden Sie besuchen den obligatorischen Einführungsanlass für alle Lernenden am GIBZ (FAGEEB, ABUE, etc.). |
August |
Start Lehrgang gemäss Stundenplan |
Die Qualifikationsbereiche und deren Bestehensregeln
Um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis zu erlangen, müssen Sie die drei Qualifikationsbereiche Berufskenntnisse, Berufliche Praxis und Allgemeinbildung bestehen. Sie setzen sich aus diesen Kompetenzbereichen zusammen:
Integrationsmodule (Dauer: je 1 Tag)
Die sechs Integrationsmodule bereiten Sie auf die Module vor, welche Sie noch besuchen müssen. Sie dienen der Erarbeitung von Basiskompetenzen, die es für die Ausbildung FaGe braucht.
Prüfung
Alle fachlichen Handlungskompetenzbereiche sowie die allgemeinbildenden Kompetenzen werden mit einem theoretischen Kompetenznachweis abgeschlossen. Sechs Teilkompetenzbereiche (B1 - B3, B4 - B6, C1 - C3, C4 - C5, D1 - D3, D4 - D7) werden zusätzlich praktisch geprüft.
Kosten für die Lernenden
Die Kosten werden fast vollumfänglich durch die sechs Zentralschweizer Kantone (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG) getragen (falls Gesuch um Zuweisung und Kostengutsprache bewilligt).
Fr. 250.00 für die Erstellung Ihres Kompetenz-Dossiers
Kosten für Lernmittel und für freiwillige Überbetriebliche Kurse
Gewisse Kantone ausserhalb der Zentralschweiz bezahlen nur bestimmte Kostenanteile der Ergänzenden Bildung oder übernehmen keine Kosten, wenn die Lernenden bereits einen Berufsabschluss haben. Sie müssen dies beim zuständigen Amt für Berufsbildung abklären.
Ansprechpersonen
Berufsverantwortung | Sachbearbeitung | ||
Laura Moell Berufsverantwortliche FAGE Erwachsene laura.moell@gibz.ch |
Babette Erler |
Broschüre
Alle wichtigen Detail finden Sie auch in unserer Broschüre:
Haben Sie Fragen?
Die Berufsverantwortliche FAGE Erwachsene, Frau Laura Moell, steht Ihnen gerne per Mail zur Verfügung: laura.moell@gibz.ch